Vereinsinfo
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Beitragsordnung des TC „Rote Eule“ e.V.

 

 

i.d.F. der Beschlußfassung der Jahreshauptversammlung vom 02.03.2011

 

1.                  Von den Mitgliedern des TC „Rote Eule“ e.V. werden folgende Beiträge erhoben:    

1.1.      Jährlicher Mitgliedsbeitrag

1.2.      Arbeitsstundengebühr ( sofern keine Arbeitsstunden geleistet )

1.3.      Gastspielergebühr ( sofern zutreffend)

 

2.                Mitgliedsbeiträge Geldsuecke.gif (2466 Byte)

             

         2.1.     Für Mitglieder gemäß Satzung § 4 (1a) (Erwachsene)                         120,--

         2.2.     Für Auszubildende, Wehr-/Zivildienstleistende, Studenten/innen             60,--

         2.3.     Für Mitglieder gemäß Satzung § 4 (1b)

                    ( Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)                     35,--

         2.4.     Für Mitglieder gemäß § 4 (1d), Passive                                               15,-                                  

         2.5.     Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01. Januar jeden Jahres fällig. Für Mitglieder, die eine

           Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt der Einzug im Monat Januar jeden Jahres.         

2.6       Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 01. Januar eines Jahres werden die Mitgliedsbei-

                    träge für das laufende Jahr mit Abgabe der Beitrittserklärung fällig.

2.7       Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. In Härte-

                    fällen kann der Vorstand angemessene Sonderregelungen treffen.

 

3.                   ArbeitsstundenHandwerker.gif (1449 Byte)

       Jedes Mitglied gemäß § 4 (1)a der Satzung hat im Kalenderjahr (Spiel-

       Saison) fünf Arbeitsstunden, jedes Mitglied gemäß § 4 (1) b hat drei Arbeits-

       stunden zu erbringen. Ersatzgestellung durch ein anderes Mitglied ist möglich. Für jede

                nicht geleistete Arbeitsstunde werden 8,-- € vom Mitglied eingezogen. Die Ableistung der

                Arbeitstunden wird von einem Vorstandsmitglied koordiniert und dokumentiert.Buch liegt im Clubhaus auf.

                Ehrenmitglieder und Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr sind von der

                Pflicht zur Ableistung der Arbeitsstunden befreit.

 

4.                  Gastspielergebühr       Geldsuecke.gif (2466 Byte)               

Die Gastspielergebühr beträgt 5,-- € pro Stunde und Platz. Einzelheiten regelt die Spiel-    

und  Platzordnung. Neu ist, dass auch Passivmitglieder mit einem Gastspieler spielen dürfen.

Es fallen dann pro Stunde 2x5,- € an. Die Gebühr wird vom Passivmitglied eingezogen.

           

5.                Änderung der Beitragsordnung

                    Änderungen der Beitragsordnung bedürfen gemäß § 13 der Satzung der Zustimmung

                    der Jahreshauptversammlung.

 

6.                   Diese Beitragsordnung tritt zum 02.03.2011 in Kraft.


 Zur Zeit (Stand 14.02.2012) hat der Verein 35 Aktive (davon 31 Erwachsene, 3 Kinder u. 1 Auszubildender), 10 Passivmitglieder und 5 Ehrenmitglieder.

Wegen der geringen Mitgliederzahl hat der Verein dieses Jahr (2012) auf eine Mannschaftsmeldung verzichtet. Wie und ob es weitergeht, wird in der Jahreshauptversammlung im März entschieden (Einladung s. unten)

 

Hier findet Ihr das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung (2011)

Bilder/Jahreshauptversammlung 2011.pdf

Hier findet Ihr die Einladung zur Jahreshauptversammlung 2012

Bilder/Einladung JHV 2012.pdf

 

Hier ein paar Bilder von unserer Anlage:

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